AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Werkleistungen der riml system boden gmbh gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Für Werkleistungen gelten ergänzend die einschlägigen österreichischen gesetzlichen Bestimmungen sowie – sofern ausdrücklich vereinbart – die ÖNORM B 2110 in der jeweils gültigen Fassung.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungsausführung zustande.
Mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Technische Änderungen, Verbesserungen sowie geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Vertragspartner zumutbar sind und den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigen.
3. Angebots- und Projektunterlagen
Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Berechnungen, Muster, Visualisierungen, Fotos sowie sonstige Angebots- und Projektunterlagen bleiben unser geistiges Eigentum.
Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für andere Projekte verwendet werden.
Kommt kein Auftrag zustande, sind sämtliche Unterlagen auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Erstellung umfangreicher Planungs- oder Projektunterlagen kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten sämtliche Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Unsere Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Material-, Energie-, Lohn- und Transportkosten.
Ändern sich diese Kosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung erheblich und war dies bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar, behalten wir uns – soweit gesetzlich zulässig – eine angemessene Preisanpassung vor.
Zusätzliche Leistungen, die vom ursprünglichen Leistungsumfang nicht umfasst sind und auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, werden gesondert verrechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB für Unternehmer bzw. die gesetzlichen Verzugszinsen für Verbrauchergeschäfte.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach vorheriger Mahnung sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassokosten nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder sonstiger Gegenforderungen zurückzuhalten, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt wurden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Werden vereinbarte Teilzahlungen nicht fristgerecht geleistet oder bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung oder angemessenen Sicherstellung auszusetzen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
6. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem abgeschlossenen Vertrag.
Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:
- freier Zugang zum Arbeitsbereich,
- rechtzeitige Fertigstellung erforderlicher Vorleistungen anderer Gewerke,
- Bereitstellung von Strom und Wasser, soweit erforderlich,
- Bekanntgabe vorhandener Leitungen oder sonstiger Gegebenheiten, die für die Ausführung relevant sind.
Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
7. Liefer- und Ausführungsfristen
Angegebene Liefer- und Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt voraus, dass sämtliche technischen und kaufmännischen Voraussetzungen erfüllt sind und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen (z. B. Lieferengpässe, Streiks, Naturereignisse oder behördliche Maßnahmen), verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
8. Abnahme der Leistungen
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb angemessener Frist abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Werden Leistungen trotz Fertigstellung nicht abgenommen oder wird die Nutzung der Leistungen begonnen, gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9. Gefahrübergang
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Auftraggeber über.
Bei Lieferungen an Unternehmer geht die Gefahr spätestens mit Übergabe an das Transportunternehmen über.
Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versand- oder Leistungsbereitschaft auf den Auftraggeber über.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung zu sichern.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist vor vollständiger Bezahlung nicht zulässig.
Wird die Vorbehaltsware von Unternehmern weiterveräußert, tritt der Auftraggeber die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt in Höhe unserer offenen Forderung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware zu informieren.
11. Annahmeverzug
Verzögert sich die Übernahme der Lieferung oder die Durchführung der vereinbarten Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand sowie erforderliche Lager- oder Bereitstellungskosten gesondert zu verrechnen.
Darüber hinaus bleiben unsere gesetzlichen Ansprüche unberührt.
12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Lieferungen und Leistungen nach Übergabe bzw. Fertigstellung unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
Unternehmer haben erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Bei berechtigten Mängeln sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Verbesserung oder Austausch vorzunehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, richten sich die weiteren Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die insbesondere entstehen durch:
- natürliche Abnutzung oder gewöhnlichen Verschleiß,
- unsachgemäße Verwendung oder Pflege,
- nicht fachgerechte Veränderungen oder Reparaturen durch Dritte,
- ungeeignete klimatische Bedingungen oder bauliche Gegebenheiten außerhalb unseres Einflussbereiches.
Holz ist ein Naturprodukt. Farb-, Struktur- und Maserungsunterschiede sowie materialbedingte Veränderungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie sich im handelsüblichen Rahmen bewegen.
Für Parkett- und Holzböden empfehlen wir dauerhaft eine Raumtemperatur von etwa 20 °C sowie eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 45 % und 60 %. Schäden infolge dauerhaft ungeeigneter klimatischer Bedingungen fallen nicht unter die Gewährleistung.
13. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir – soweit gesetzlich zulässig – nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie ausschließlich für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden oder in jenen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
14. Rücktritt vom Vertrag
Ist der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug oder verletzt er wesentliche Vertragspflichten, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits erbrachte Leistungen sowie eigens für den Auftrag angefertigte oder bestellte Materialien sind in diesem Fall vom Auftraggeber entsprechend zu vergüten.
Die gesetzlichen Rücktrittsrechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
15. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung auf unserer Website.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der riml system boden gmbh als Gerichtsstand vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
18. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit der riml system boden gmbh, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.